Psychotherapie Scherer


Praxis Scherer

Ablauf & Honorar

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Ablauf

Zunächst vereinbaren wir gerne per Mail oder telefonisch ein erstes Kennenlern-Gespräch. Davor ist keine Überweisung erforderlich. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, einen ersten Eindruck von mir und den Räumlichkeiten zu bekommen und in einer geschützten Atmosphäre von Ihren Anliegen und ihrer Situation zu erzählen. Darauf aufbauend kann ich Ihnen, nach einer ersten diagnostischen Einschätzung, eine Empfehlung aussprechen, ob Sie von einem Coaching/psychologischen Beratung oder einer Psychotherapie profitieren könnten. Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen und erarbeiten auf der Grundlage der Diagnosestellung und Ihren Anliegen einen professionellen und auf Sie zugeschnittenen Behandlungsplan.

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Honorar

Mein Honorar richtet sich nach einem festgelegten Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP; 2,3 – 3,5facher Satz; 100,56€ – 153,00€). Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können neben den Sitzungsgebühren, Kosten für Anamnese, diagnostische Erhebungen und Berichterstellung hinzukommen.

Coaching stellt keine Heilbehandlung dar. Die Kosten werden somit nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine Coachingsitzung beträgt 150,00 € (50 Min.)

Selbstzahlende Personen

Als Selbstzahler entfallen für Sie sämtliche bürokratische Abstimmungen mit der Krankenkasse und bleibt dadurch absolut anonym. Sie können ohne Überweisung und ohne Wartezeit eine Behandlung beginnen. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie sich kurz vor dem Eintritt in den Beamtenstatus befinden, einen Wechsel in eine private Krankenversicherung planen oder vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Lebensversicherung stehen. Natürlich auch einfach, wenn Ihnen Diskretion wichtig ist.

Privatversicherte/Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie/Suchttherapie vollständig oder zum größten Teil von den privaten Versicherungen übernommen (je nach Vertragsbedingungen; Vorsicht Suchtklausel). Beihilfeversicherte sowie Bundeswehrangehörige haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis.

Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Da ich eine Privatpraxis führe, ist eine regelhafte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Eine Ausnahme besteht durch das Kostenerstattungsverfahren, wobei ich Sie gerne im Vorfeld telefonisch unterstütze. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld klären, da Sie sonst die Kosten selbst tragen müssen.

Wesentliche Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist:

Dass Sie nicht innerhalb der nächsten drei Monate bei einem Vertragspsychotherapeuten/in mit Kassenzulassung, trotz akuten psychischen Symptombilds, eine Behandlung beginnen können.

Außerdem müssen Sie die „Unterversorgung“ in Ihrem Gebiet mit ca. 10 erfolglosen Kontaktversuchen zu Therapeut/innen über die Terminservice-Stelle „TSS“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVB nachweisen.